Ein
Kind erwarten
- Wir helfen Ihnen, sich gut zu
informieren bei allen Fragen zu Schwangerschaft
und Geburt und vermitteln beispielweise finanzielle Hilfen
über die Stiftung "Hilfe für Familie,
Mutter und Kind"
- Bundesstiftung "Mutter und Kind-Schutz des ungeborenen
Lebens"
Diese Stiftung bietet finanzielle Unterstützung bis zu einem
Betrag von maximal 800 Euro
für Umstandskleidung, Klinikbedarf, Babyerstausstattung und
sonstiges.
Der Antrag muss spätenstens bis zur 20. Schwangerschaftswoche
gestellt werden.
Bitte kommen Sie dazu persönlich in die Beratungsstelle.
Sie benötigen Ihren Mutterpass
und Ihren Personalausweis. Darüber hinaus sind für den
Antrag Angaben zu Ihrer
Einkommenssituation notwendig.
sozialrechtliche Informationen und Hilfen für werdende
Eltern
- Mutterschutzgesetz
- Elterngeld
- Kindergeld
- Unterhalt
- Wohnung
- ALG I und ALG II
weitere Angebote
- Information und Begleitung zur vorgeburtlichen Diagnostik
- Beratung in Fragen der Sexualität und Familienplanung
- Kurberatung und Vermitlung von Mutter-Kind-Kuren der Müttergenesung
- Stillberatung und Stillgruppe
- Spiel- und Kontaktgruppe für Mutter und Kind
Begleitung und Bewältigung
- Wir begleiten Sie auch nach besonders
schweren Erlebnissen im Zusammenhang mit einer
Schwangerschaft und helfen Ihnen, diese zu bewältigen.
Fehlgeburt und Totgeburt
- Wenn Sie von einer Fehl- oder
Totgeburt betroffen sind, können Sie sich vertrauensvoll
an uns werden.
Jede
Beratung unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB.
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