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„Zertifiziert nach:
DIN EN ISO 9001:2008“

 
  Leistungsangebot
 


Ihr Vorteil

„Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur
Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 vom Hundert des auf die Arbeitsleistung
der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich
Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.“

§§§:


„SGB IX § 140"